Männer und Frauen sind gleichberechtigt ?
Eine wichtige Norm im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3 Abs. 2 GG) legt fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und dass der Staat auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Damit wäre ja nun alles geregelt. Frauen dürfen wählen (seit 1919), sie dürfen sogar selbständig ein eigenes Konto einrichten (seit 1962) und Arbeitsverträge abschließen …